Schwerpunkte
- Lebenskrisen, Schwierigkeiten bei der Anpassung an veränderte Lebensbedingungen
- Depression
- Burn-out, Erschöpfung
- psychosomatische Beschwerden
- Traumafolgeerkrankungen, Entwicklungstraumata
- Persönlichkeitsentwicklung
Im Rahmen der Psychotherapie unterstützte ich Sie bei der Bewältigung psychischer Belastungen (u.a. Depression, Burn-out, psychosomatische Beschwerden).
Der Ansatz der Integrativen Therapie betrachtet den Menschen ganzheitlich und kombiniert verschiedene Methoden wie Dialog, kreative Medien, szenisches Arbeiten (z. B. Leerer Stuhl), Verhaltensübungen, Imagination und Psychoedukation.
Das Neuroaffektive Beziehungsmodell (NARM) ist ein entwicklungsorientierter, psychotherapeutischer Ansatz zur Bewältigung belastender Kindheitserfahrungen (Entwicklungstrauma, komplexe Posttraumatische Belastungsstörung) und ihren langfristigen Folgen.
NARM integriert sowohl einen psychodynamischen als auch körperzentrierten Ansatz und ist ein umfassendes theoretisches und klinisches Modell für die Arbeit mit Entwicklungstraumata.
In der psychotherapeutischen Beratung biete ich Ihnen Unterstützung in herausfordernden oder belastenden Lebenssituationen.
In einem zielgerichteten Prozess werden individuelle Bewältigungsstrategien wiederentdeckt und alternative Handlungsmöglichkeiten entwickelt.
Selbsterfahrung ermöglicht Ihnen Ihr eigenes Denken, Fühlen und Handeln zu erforschen und sich selbst besser kennenzulernen.
Wenn es Situationen gibt, in denen Sie immer wieder dasselbe erleben, in derselben Weise handeln, Sie sich jedoch ein tieferes Verständnis für sich selbst, ihr Beziehungserleben, sowie persönliche Weiterentwicklung wünschen, kann Sie Selbsterfahrung in diesem Prozess unterstützen.
Nachdem ich über 10 Jahre als Klinische- und Gesundheitspsychologin und Psychotherapeutin im Landeskrankenhaus Salzburg und der Christian-Doppler-Klinik in den Bereichen der Psychosomatik, der Krisenintervention und stationären Psychotherapie tätig war, gründete ich 2019 meine eigene Praxis. 2023 entschloss ich mich nach vielen Jahren klinischer Tätigkeit für den Schritt in die vollständige Selbstständigkeit, seither bin ich in freier Praxis und seit 2025 im Rahmen der Ausbildung für angehende PsychotherapeutInnen tätig.
Seit 2019 Praxis für Psychotherapie & Klinische- und Gesundheitspsychologie
2013 – 2023 Klinische Psychologin und Psychotherapeutin an der Christian Doppler Klinik des Landes Salzburg
06/2011-04/2012 Klinische- und Gesundheitspsychologin in Ausbildung unter Supervision
Neuroaffektives Beziehungsmodell zur Behandlung von Entwicklungstraumta
Fortbildungen in Traumatherapie (Zentrum für Psychotraumatologie Wien)
Curriculum Psychoonkologie (Österreichische Plattform für Psychoonkologie – ÖPPO)
Operationalisierte Psychodynamische Diagnostik (Vereinigung Österreichischer PsychotherapeutInnen – VÖPP)
Fortbildungen Suchttherapie: Motivierende Gesprächsführung (Institut für Innovative Suchtforschung Nürnberg)
Div. Fortbildungen: Psychosomatik der Frauenheilkunde und Gewaltprävention
2013-2018: Psychotherapeutin, Fachrichtung Integrative Therapie (Donau-Universität Krems)
2011-2012: Klinische- und Gesundheitspsychologin (Berufsverband Österreichischer PsychologInnen – BÖP)
2004-2010: Studium der Psychologie an der Universität Wien
Die Kosten für eine Einzeleinheit à 50 Minuten betragen 100 €.
Liegt eine krankheitswertige Diagnose, wie beispielsweise eine Depression, eine Angststörung oder eine Traumafolgeerkrankung vor, gibt es die Möglichkeit eine Kassenleistung für Psychotherapie in Anspruch zu nehmen.
Je nach Krankenkasse variiert die Höhe des Zuschusses. Pro Einzelsitzung erhalten Sie folgende Beträge rückerstattet (Stand Jänner 2025):
Möchten Sie eine teilweise Kostenrückerstattung durch Ihre Krankenkasse in Anspruch nehmen, benötigen Sie vor der zweiten Therapiesitzung eine ärztliche Bestätigung für die Psychotherapie.
Weitere Finanzierungsmöglichkeiten:
Ich bitte Sie, Terminabsagen oder Terminverschiebungen bis 24 Stunden vor dem geplanten Termin bekanntzugeben. Für nicht rechtzeitig abgesagte Stunden muss ansonsten das volle Honorar in Rechnung gestellt werden, da diese Stunde nicht anderwertig vergeben werden konnte.
Die Verschwiegenheit ist ein zentrales Element der Psychotherapie und ist im § 15 des Psychotherapiegesetzes geregelt und verpflichtet PsychotherapeutInnen, sowie deren Hilfspersonen zur Verschwiegenheit über alle ihnen in Ausübung ihres Berufes anvertrauten oder bekannt gewordenen Geheimnisse.